Hartz-IV-Urteil: „Von einer Neubestimmung des Sozialstaats keine Rede“
Von einer Neubestimmung des Sozialstaats kann meines Erachtens keine Rede sein. Es ist präzisiert worden, was man unter dem Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zu verstehen hat. Es sind eher Vorgaben für die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Bemessung der Regelleistungen gemacht worden. Die Festsetzungen der Leistungen müssen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu rechtfertigen sein. Zur konkreten Höhe der Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und zur Höhe des Sozialgeldes für Kinder hat das Bundesverfassungsgericht schon im Interesse der Gewaltenteilung nichts gesagt.
Papier stellt klar, dass kein Umbau unseres Sozialstaates ansteht, sondern dass dem Gesetzgeber klare Anforderungen mit auf den Weg gegeben wurden, insbesondere was die Transparenz angeht...