Bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte musste sich Horst Zaunegger durchklagen, um bestätigt zu bekommen, dass seine Tochter ihn nicht nur als Unterhaltszahler brauche, sondern eben auch als Vater, selbst wenn er nicht mit der Mutter verheiratet sei. Deutsche Richter - auch das Bundesverfassungsgericht - hatten den Kläger zuvor stets mehr oder weniger verständnisvoll, aber achselzuckend beschieden, dass nach geltender Gesetzeslage nur seine verflossene Lebenspartnerin ihm das Sorgerecht für sein Kind zugestehen könne.
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Früher habe ich die Kommentare in der FAZ gelesen und mich maßlos über die teilweise Ignoranz, die rückwärtsgerichtete Denke geärgert und sicherlich so manchen bösen Artikel darüber geschrieben.
Mittlerweile ist das anders. Man sollte immer auch über den Tellerrand hinausblicken - und was ist da besser, als die, ähm, konservative Seite auch zu lesen. Ich bin zu 99% anderer Meinung, was die Kommentare in der FAZ angeht. Mir stellen sich da teilweise die Nackenhaare auf - insbesondere wenn gut bezahlte Journalisten über unseren Sozialstaat herziehen.
Nichtsdestotrotz sind diese Stammtisch-Meinungen in unserer Bevölkerung weit verbreitet - dagegen kommt man nur mit guten Argumenten und mit Aufklärung an. Die Beschäftigung mit den Kommentaren der FAZ ist da eine sehr gute Schule... ;-)
Heute kam ich aber nicht drumrum, bei fast jedem Wort mit dem Kopf zu nicken. Stefan Dietrich trifft mit seinem heutigen Artikel ausnahmsweise den Nagel auf den Kopf...